Ing-Büro Hufnagel


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Abnahmen

Leistungen

Abnahmen

Unsere Leistungen

  • Teilabnahmen 
  • Abnahme von Einzelgewerken
  • Abnahme nach schlüsselfertiger Herstellung
  • Abnahme Gemeinschaftseigentum - Sondereigentum 
  • Abnahmen bei Wohnungsübergabe
  • Prüfung/Abnahme bei Ablauf Gewährleistung
  • Baubegleitende Abnahmen (Controlling)

Abnahmen sind ein entscheidender Vorgang im Baugeschehen. Mit der Abnahme tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. ist vorher die Firma beweispflichtig, alles richtig gemacht zu haben, muss nach Abnahme der Bauherr diese Beweise führen. Daher sind Abnahmen von Bauwerken von größter Bedeutung. Es sind zu unterscheiden:

  • Teilabnahmen (nur zur technischen Klärung, ohne Beweislastumkehr und ohne Beginn von Gewährleistungsfristen)
  • Abnahme von Einzelgewerken
  • Abnahme nach schlüsselfertiger Herstellung (Bauträger - GU=Generalunternehmer)
  • Abnahme Gemeinschaftseigentum - Sondereigentum 
  • Abnahmen bei Wohnungsübergabe
  • Prüfung/Abnahme bei Ablauf Gewährleistung

Aufgrund der rechtlichen Brisanz dieser Abnahmen, sollten diese unbedingt sachkundig durchgeführt werden. Auch wenn Architekten und andere Planer am Objekt beteiligt sind, auch sonst ein gutes Verhältnis besteht, sollte man solche Abnahmen immer mit externen, unbeteiligten Dritten durchführen. Die Vorteile wiegen die Kosten mehr als auf. Generell gilt:

  • zur Abnahme sind Unterlagen vorzulegen: sind alle Pläne da, alle Genehmigungen erteilt, wurde nach Plan gebaut, sind alle Nachweis gegeben. Zu nennen sind hier
    • Baugenehmigung
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Prüfbescheide (Prüfstatiker, Denkmalschutz, Bodendenkmalsamt ....)
    • sind Statik, Bewehrungspläne, Schalpläne vorhanden 
    • Werkpläne, Details
    • Prüfprotokolle für Entwässerung, Festigkeiten Beton, Nachweise für Bauteile
    • Leistungsverzeichnisse (was ist vereinbart, was tatsächlich gebaut)
  • der Sachverständige prüft hinsichtlich seiner Erfahrungen anders, als der, der das Objekt geplant oder gebaut hat. Diese andere Sicht ist hilfreich und deckt frühzeitig Mängel auf, wo Lösungen noch billig und ohne Schäden möglich sind
  • für die Baufirmen hat diese Abnahme auch den Vorteil, dass die Abnahme die ordnungsgemäße Erstellung bescheinigt und die Zahlung erfolgen kann. Abzüge wegen Mängel oder fehlender Leistungen lassen sich hier auch genau festlegen => Minderung von Streit 
  • bei kritischen Punkten, die nicht mehr einsehbar sind, Zweifel bestehen, kann bei der Abnahme eine Regelung getroffen werden, z.B. Verlängerung der Gewährleistung, Verweigerung Abnahme, Beweise durch Baufirma, Einbehalte von Rechnungen . Dies ist häufig bei Kellerabdichtungen erforderlich, da diese meist schon nicht mehr zugänglich sind. Es empfiehlt sich daher, nicht nur eine Endabnahme sondern je nach Baufortschritt zusätzlich Teilabnahmen zu machen (etwa 6-10 sind zu empfehlen). Hinweis: Abnahmen zahlt derjenige, der sie beauftragt und sind nicht mit den Kostenregelungen wie bei Mängeln zu vergleichen
  • mit der Abnahme sind alle sichtbaren Mängel und Schäden übernommen (weitgehend), verborgene Schäden und Mängel allein sind für die Dauer der Gewährleistung noch Reklamierbar, jedoch mit erhöhtem Aufwand (Beweispflicht). 
  • Mit der Abnahme wird die Gewährleistungsdauer genau festgelegt (Protokoll)

Man beachte: vor Abnahme kostet die Mangelbeseitigung und die Beweiserhebung des Mangels den Bauherrn meist kein Geld, später ist er allein Kostenpflichtig und muss hoffen, zum Ende des Verfahrens diese Kosten erstattet zu bekommen. Beachtet man dabei die persönliche Belastung, die aufgezwungenen Vergleiche (Prozessökonomie), das Risiko schlechter Sachverständiger und Rechtsanwälte, träger Gerichte ...., dann sollte kein kluger Bauherr auf qualifizierte Abnahmen verzichten.  Hier zu sparen ist genau das falsche Ende. Man sollte sich folgenden Grundsatz merken:

Vertrauen muss man sich leisten können

Wenn man genug Geld und Zeit hat für Bauprozesse, dann kann man vertrauen, ansonsten sollte man niemals darauf sich verlassen, sondern immer auf Kontrolle durch einen unabhängigen Dritten achten. In meiner Praxis musste ich leider oft feststellen, dass gerade die Bauplaner, die zwar nach Auftrag für den Bauherrn tätig sein sollten und die Firmen überwachen, meist nur damit beschäftig waren, ihre eigenen Fehler klein zu halten, den Aufwand niedrig und in Kooperation mit den Firmen (mit denen sie ja meist längere Geschäftsbeziehungen haben), die Bauschäden zu verheimlichen und über die Gewährleistung zu bringen. Auf Abnahmen durch den planenden oder Bauüberwachenden Architekten/Ingenieur/Planer kann man im Grunde  verzichten.  So zumindest meine Erfahrung im täglichem Geschäft.

Nach Ablauf der Gewährleistung besteht kein Anspruch mehr auf die Behebung der Mängel (außer in Ausnahmefällen von Vorsatz und Organisationsverschulden => sehr schwer nachweisbar)

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