Brandschutzplanung - eine bürokratische Forderung?
Häufig begegnen
auf die Frage nach dem Brandschutz vielen Bauwilligen oder
Baubeteiligten einem Brandschutzplaner mit etwas Skepsis. Will da jemand
noch ein Zusatzhonorar generieren? Ist das notwendig? Früher hat man
das doch gar nicht gebraucht? Macht das nicht der Planer bei der
Baueingabe einfach so mit?
Klar, früher hat man das nicht so
intensiv gemacht. Man nahm aber auch mehr Risiken in Kauf, als es heute
der Fall ist. Auch ist das Bauen früher einfacher und die Nutzung
weniger komplex gewesen. Allein der Zuwachs an Haustechnik und die
Vielfalt der Baumaterialien ist gegenüber früher deutlich mehr geworden.
Man kann aber auch sehen, dass der Brandschutz sich entwickelt hat. So
wie früher dem Wärmeschutz kaum groß Beachtung geschenkt wurde, ist das
Thema heute wesentlich komplizierter und daher keine Sache mehr, die man
mal nebenbei von einem Planer erledigen kann. Um das etwas klarer zu
machen, sollen nachfolgende Beispiele von Ereignissen das verdeutlichen.
Brand Flughafen Düsseldorf www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/flughbrand.pdf Dieser
Brand 1986 hat die Brandschutzwelt nachhaltig verändert. Einfache
Arbeiten vor dem Flughafen führten durch eine Verquickung von
Baufehlern, Planungsfehlern und Lücken in den Vorschriften zum Tod von
17 Menschen, vielen Verletzten und einem riesigen Schaden. Auch wenn die
Gewährleistungsfristen nach VOB und BGB längst abgelaufen waren, sind
die Beteiligten dennoch vor Gericht und in Haftung dafür. Grund ist
hierfür der Tod vieler Menschen, die Verletzung und Gefährdung noch
mehrer. Es genügt allein die Gefährdung, dass der Staatsanwalt
einschreitet. Stellt sich hierbei ein Verstoß gegen geltende Gesetze und
Regeln heraus, ist man im Sinne des Gesetzes schuldig und
verantwortlich. Das ist natürlich im Detail erst im Verfahren vor
Gericht zu klären. Jedoch zeigt dieses Beispiel, wie eine kleine Ursache
ein riesiges Problem und für viele langwierige Prozesse nach sich zog.
Brand einer Vollwärmedämmung http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,800017,00.html Bei
diesem Brand in Berlin ist bei einem Wohnungsbrand die gesamte
Fassadendämmung in Brand geraten und hat viele weitere Wohnungen
ebenfalls in Brand gesetzt. Ob es hier ein Mangel der Dämmung war (statt
schwer entflammbar leicht entzündliches Material, was nicht zulässig
ist) oder ein bislang verkanntes Problem, wird sich zeigen. Diese
Fassade ist inzwischen mit einer Trockensprinkleranlage versehen worden!
Brand von Schuppen
Nach Baurecht darf man Garagen, Gartenschuppen bis zu einer gewissen
Länge an der Grenze errichten. Da das für beide Grundstücke gilt, ist
es naheliegend, dass beide Nachbarn dann in bester Nachbarschaft so die
Lücke zwischen ihren Gebäuden füllen. Dort lagert man dann Ofenholz,
baut sich eine Werkstatt ein oder eine schöne Gartenlaube. Jedoch, was
ist, wenn der Kühlschrank einen Brand auslöst? Der Schuppen des einen
Nachbarn fängt Feuer und brennt massiv. Das Feuer breitet sich auf das
angrenzende Wohnhaus aus und dieses steht kurze Zeit später in Flammen
da. Das Feuer breitet sich aber auch zur anderen Seite hin aus. Der
Gartenschuppen des Nachbarn fängt analog feuer und setzt auch das
Wohnhaus des Nachbarn in Flammen. Das nette Nachbarschaftsverhältnis
wird aber dann jäh gestört, als dieser Brand rechtlich aufgearbeitet
wird. Der Nachbar (rechts), bei dem der Kühlschrank den Brand auslöste,
erhält von seiner Versicherung den Schaden voll ersetzt. Der andere
Nachbar aber geht völlig leer aus. Die Versicherung zahlt nicht, weil
die erforderliche Abtrennung zwischen den beiden Schuppen nicht
existierte. Diese Brandmauer hätte nach Bauvorschrift vorhanden sein
müssen und daher erhält der linke Nachbar kein Geld, zumindest bis
solang, da der Prozess wohl noch verhandelt wird.
Trennwand von Reihenhäusern
Man kennt die Ketten von kleinen Häuschen, 6-8m meist nur breit.
Heute baut man diese Häuser sauber mit Fuge und Dämmung getrennt. Klar
sind die Fugen in der Fassade zu sehen, auch die Fallrohre und
Dachrinnen sind fein getrennt. Doch was ist mit dem Dach? Meist sieht
man schon optisch die meist in Holz erstellten Gesimsbretter
durchlaufen. Die Dachlatten sind auch über die Brandwand geführt. Die
Pfetten des Daches sind auch mit Aussparung auf der Trennwand aufgelegt
und die Holzteile sind zum Nachbarn nur durch einige Zentimeter Dämmung
getrennt. Falls es in einem Haus zum Brand kommt, ist die Brandwand im
Dachbereich überbrückt und der Dachbrand setzt sich ungehindert zum
Nachbarn fort.
Firmenwagen in Betriebsgebäude
Nicht selten werden in Werkstätten und Betriebsgebäude über das
Wochenende oder über Nacht die Fahrzeuge untergestellt. Man will ja
nicht im Winter in die eiskalten Fahrzeuge steigen. Auch das teuere
Material und Werkzeug außerhalb ist nicht gut sicher. Es liegt also
diese Nutzung der Betriebsgebäude als Garagen nahe und ist vielfach
verbreitet. Doch was ist, wenn eines dieser Fahrzeuge in Brand gerät und
das gesamte Gebäude hierbei abfackelt? Ist die Nutzung des
Betriebsgebäudes als Garage genehmigt und angemeldet worden? Falls das
nicht so ist, kann es sein, dass die Versicherung jegliche Regulierung
des Gebäudeschadens mit guten Gründen verweigert. Es liegt hier eine
ungenehmigte und unzulässige Nutzung als Garage vor. Garagen sind nach
GaStellV genau geregelt und die Betriebsgebäude sind dafür nicht
geeignet.
Der kleine Dachausbau
Die meisten Einfamilienhäuser haben Dachböden oder Spitzböden, die
aufgrund der Größe und Zugänglichkeit ausgebaut werden können. Dieser
Ausbau ist nach BayBO Art. 57 10. sogar genehmigungsfrei. Doch wie sieht
es mit den Fluchtwegen innerhalb des Spitzbodens aus? Der Spitzboden
ist meist über 7m Fußboden über dem Gelände und damit nur mit Drehleiter
anzufahren von der Feuerwehr. Diese aber gibt es meist nur im Umfeld
einer Stadt, nicht auf dem Land. Ist das Dachflächenfenster als
Rettungsweg geeignet, d.h. hat es die Mindestgröße (in Bayern 60x100,
sonst 90x120, die Bayern sind halt wohl etwas kleiner als die anderen?) Was
passiert, wenn es im Geschoss darunter nachts brennt? Der Weg aus dem
Haus über die Treppe ist dann meist nicht mehr nutzbar und man kann nur
noch auf das Dach. Doch, wenn das nicht anleiterbar wird, ist es für
diese Erkenntnis meist zu spät.
Man kann hier noch viele weitere
Details aufführen, welche zeigen, wie sehr die Gefahren unterschätzt
werden. Daher lohnt es sich einmal auch klar zu machen, was denn
wirklich die Gefahr ist: Wie schnell brennt es?
Ein Kopierer in
einem Büro braucht nur etwa 3-5 Minuten, ein komplettes Büro zu
verrauchen. Steht er im Flur (also dem Fluchtweg), ist es für eine
Flucht meist wegen dem Rauch schon zu spät, wenn man merkt, dass da
etwas brennt. Feuer kann sich extrem schnell ausbreiten. Auch
Brandversuche mit Möbeln und einer kleinen Flamme zeigen, dass es nur
Minuten dauert, bis kein Mensch mehr sich in diesem Raum aufhalten
könnte.
Der Brandrauch ist extrem giftig. Es genügen 2-3 Atemzüge, um
bewusstlos zu werden und dann ist man im Brand verloren. Spätere
Schädigungen infolge der Rauchgase oder Vergiftungen sind weitere
Risiken. Die meisten Personen kommen infolge von Rauchgasvergiftungen
ums Leben oder werden verletzt. Nur der geringere Teil wird direkt durch
Feuerwirkung verletzt oder getötet. Rauch ist das Hauptproblem für die
Flucht. Es blockiert die Rettungswege, wenn diese nicht abgeschlossen
sind. Man verliert im Rauch die Orientierung und gerät in Panik. Bei dem
Brand in Düsseldorf sind die Menschen im Rauch gestorben, keiner durch
Feuer.
Brandschutzkonzepte sind daher keine bürokratischen
Auflagen oder etwas hinderliches, welches das Bauen oder die Gestaltung
mindert. Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung auf der Baustelle sind
zentral wichtig, damit keine Menschen zu Schaden kommen. Die
Bauordnungen sind von ihrer Entstehungsgeschichte immer aus
Brandschutzordnungen entstanden und im Kern ist jede Bauordnung
konzeptionell auf den Schutz der Menschen vor den Wirkungen des Feuers
ausgerichtet. Daher ist Brandschutzplanung zentral wichtig, sicher in
den Gebäuden sich aufhalten zu können. Es ist daher immer im Interesse
der Nutzer, Käufer, der Betreiber usw., dass die Anforderungen des
Gesetzgebers erfüllt sind.
Hierbei ist zu bedenken -auch das eine
Lehre der Brandereignisse der letzten Jahre- es nützt die beste Planung
wenig, wenn man nicht kontrolliert, dass auch so ausgeführt wurde. Wenn
die Brandschutztüren statt nach 90 Minuten bereits nach 15 Minuten aus
der Wand fallen, dann ist das Konzept grundlegend gestört. Auch
Änderungen in der Nutzung, Umbauten, fehlende Wartung bestehender
Einrichtungen und sonstige Fahrlässigkeiten sind vielfach ursächlich für
schlimme Brandereignisse gewesen.
Brandschutzplanung
und die Kontrolle in der Ausführung sind daher wichtige
Planungselemente und unerlässlich für ein ordnungsgemäßes und sicheres
Bauen und Betreiben von Gebäuden.