Ingenieurbüro für Bauwesen  Dipl.-Ing. (FH) Martin Hufnagel

SiGeKo

 

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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung 1999)

Unsere Leistungen

  1. Beratung - SiGeKo für Planung - Ausschreibung
  2. Vorankündigung
  3. Sige-plan
  4. Baubegleitende Sige-Koordination
  5. Erstellen der Unterlage 

Die komplette Sige-Koordination ist nach der Baustellenverordnung 1999 für alle Bauvorhaben vorgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:

mehr als 500 Manntage   oder
mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als  20 Beschäftigte 

Dies gilt für Neubauten, Umbauten oder Sanierungen. Für Änderungen der Wand-Bodenbeläge, Installationen gilt dies aber nicht. 

Bei besonderer Gefährdung wie:

Absturzhöhe >7m, Baugruben/Gräben >5m tiefe
gefährdenden Stoffen (explosiv, krebserregend, entzündlich ...)
Strahlengefährdung (ionisierende Strahlen wie Röntgen)
<5m zu Hochspannungsleitungen
Gefahr des Ertrinkens (bei Flüssen/Gewässern)
Brunnenbau - Tunnelbau
Arbeiten mit Tauchgeräten
Arbeiten mit Druckluft (nicht Kompressorgeräte aber)
Arbeiten mit Sprengstoff
Auf- und Abbau von Einzelteilen mit mehr als 10to Einzelgewicht

ist ein Sige-Plan und die Koordinierung der Baustelle erforderlich (Ziffer 3+4 obiger Liste). Beispielsweise erfüllen bereits die üblichen fränkischen Dachstühle diese Vorgaben (Absturzhöhe >7m). Auch die 500 Manntage sind bereits bei einem größeren Einfamilienwohnhaus überschritten. Insofern fallen deutlich mehr Bauvorhaben unter diese Koordination.

Die Unterlage enthält im Grunde alle Bauunterlagen und zusätzlich noch Vorgaben für Wartungsarbeiten/Installationen für die Nutzung. Diese meist unterschätzte Formalie versetzt den Bauherrn in die Lage, komplette Bauunterlagen zu haben. Diese Unterlage kann mit anderen Dokumenten so zu einem kompletten Bauakt erweitert werden, so dass im Bedarfsfall alle notwendigen Bauunterlagen schnell und vollständig zur Hand sind.