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Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Martin Hufnagel
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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung 1999) Unsere Leistungen
Die komplette Sige-Koordination ist nach der Baustellenverordnung 1999 für alle Bauvorhaben vorgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:
Dies gilt für Neubauten, Umbauten oder Sanierungen. Für Änderungen der Wand-Bodenbeläge, Installationen gilt dies aber nicht. Bei besonderer Gefährdung wie:
ist ein Sige-Plan und die Koordinierung der Baustelle erforderlich (Ziffer 3+4 obiger Liste). Beispielsweise erfüllen bereits die üblichen fränkischen Dachstühle diese Vorgaben (Absturzhöhe >7m). Auch die 500 Manntage sind bereits bei einem größeren Einfamilienwohnhaus überschritten. Insofern fallen deutlich mehr Bauvorhaben unter diese Koordination. Die Unterlage enthält im Grunde alle Bauunterlagen und zusätzlich noch Vorgaben für Wartungsarbeiten/Installationen für die Nutzung. Diese meist unterschätzte Formalie versetzt den Bauherrn in die Lage, komplette Bauunterlagen zu haben. Diese Unterlage kann mit anderen Dokumenten so zu einem kompletten Bauakt erweitert werden, so dass im Bedarfsfall alle notwendigen Bauunterlagen schnell und vollständig zur Hand sind.
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