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SiGeKo

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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung 1999)

Unsere Leistungen

  • Beratung - SiGeKo für Planung - Ausschreibung
  • Vorankündigung
  • Sige-Plan
  • Baubegleitende Sige-Koordination
  • Erstellen der Unterlage 


Die komplette Sige-Koordination ist nach der Baustellenverordnung 1999 für alle Bauvorhaben vorgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:

  • mehr als 500 Manntage oder
  • mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigte 


Dies gilt für Neubauten, Umbauten oder Sanierungen. Für Änderungen der Wand-Bodenbeläge, Installationen gilt dies aber nicht. 

Bei besonderer Gefährdung wie:

  • Absturzhöhe >7m, Baugruben/Gräben >5m tiefe
  • gefährdenden Stoffen (explosiv, krebserregend, entzündlich ...)
  • Strahlengefährdung (ionisierende Strahlen wie Röntgen)
  • <5m zu Hochspannungsleitungen
  • Gefahr des Ertrinkens (bei Flüssen/Gewässern)
  • Brunnenbau - Tunnelbau
  • Arbeiten mit Tauchgeräten
  • Arbeiten mit Druckluft (nicht Kompressorgeräte aber)
  • Arbeiten mit Sprengstoff
  • Auf- und Abbau von Einzelteilen mit mehr als 10to Einzelgewicht

ist ein Sige-Plan und die Koordinierung der Baustelle erforderlich (Ziffer 3+4 obiger Liste). Beispielsweise erfüllen bereits die üblichen fränkischen Dachstühle diese Vorgaben (Absturzhöhe >7m). Auch die 500 Manntage sind bereits bei einem größeren Einfamilienwohnhaus überschritten. Insofern fallen deutlich mehr Bauvorhaben unter diese Koordination.

Die Unterlage enthält im Grunde alle Bauunterlagen und zusätzlich noch Vorgaben für Wartungsarbeiten/Installationen für die Nutzung. Diese meist unterschätzte Formalie versetzt den Bauherrn in die Lage, komplette Bauunterlagen zu haben. Diese Unterlage kann mit anderen Dokumenten so zu einem kompletten Bauakt erweitert werden, so dass im Bedarfsfall alle notwendigen Bauunterlagen schnell und vollständig zur Hand sind.

Es gibt aber auch eine Besonderheit bei der Einstufung eines Objekts: Was ist bei Umbauten, Renovierungen und Sanierungen? Fällt der Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen unter die Baustellenverordnung? Ist der Anbau eines Gartenhäuschens bei einem Mehrfamilienwohnhaus eine Baustelle? Hier ist als zusätzliche Info die RAB 10 hilfreich, letztlich sind aber viele solcher Fragen im Grenzbereich. Nach meinem Dafürhalten ist ein Austausch von Verschleißbauteilen (Wand-Bodenbelägen, Türen, Anstriche) keine Baumaßnahme. Schwierig wird es aber, wenn solche Maßnahmen z.B. in einem Hotel oder Kasernengebäude an vielen Wohnungen parallel erfolgt.
Diese Überlegung zeigt, dass diese sog. Baustellenverordnung wohl etwas unpräzise und für die Modernisierung viel zu ungenau gehalten ist. Diese Ungenauigkeit führt dazu, dass die m.E. sehr gefährlichen Arbeiten bei kleinen Wohnhäusern völlig außerhalb der Sigeko sind, jedoch bei Hotels u.ä. bereits der Austausch von Bodenbelägen zur Sigeko führt.

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