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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung 1999)
Unsere Leistungen
Die komplette Sige-Koordination ist nach der Baustellenverordnung 1999 für alle Bauvorhaben vorgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:
Dies gilt für Neubauten, Umbauten oder Sanierungen. Für Änderungen der Wand-Bodenbeläge, Installationen gilt dies aber nicht.
Bei besonderer Gefährdung wie:
ist ein Sige-Plan und die Koordinierung der Baustelle erforderlich (Ziffer 3+4 obiger Liste). Beispielsweise erfüllen bereits die üblichen fränkischen Dachstühle diese Vorgaben (Absturzhöhe >7m). Auch die 500 Manntage sind bereits bei einem größeren Einfamilienwohnhaus überschritten. Insofern fallen deutlich mehr Bauvorhaben unter diese Koordination.
Die Unterlage enthält im Grunde alle Bauunterlagen und zusätzlich noch Vorgaben für Wartungsarbeiten/Installationen für die Nutzung. Diese meist unterschätzte Formalie versetzt den Bauherrn in die Lage, komplette Bauunterlagen zu haben. Diese Unterlage kann mit anderen Dokumenten so zu einem kompletten Bauakt erweitert werden, so dass im Bedarfsfall alle notwendigen Bauunterlagen schnell und vollständig zur Hand sind.
Es gibt aber auch eine Besonderheit bei der Einstufung eines Objekts: Was ist bei Umbauten, Renovierungen und Sanierungen? Fällt der Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen unter die Baustellenverordnung? Ist der Anbau eines Gartenhäuschens bei einem Mehrfamilienwohnhaus eine Baustelle? Hier ist als zusätzliche Info die RAB 10 hilfreich, letztlich sind aber viele solcher Fragen im Grenzbereich. Nach meinem Dafürhalten ist ein Austausch von Verschleißbauteilen (Wand-Bodenbelägen, Türen, Anstriche) keine Baumaßnahme. Schwierig wird es aber, wenn solche Maßnahmen z.B. in einem Hotel oder Kasernengebäude an vielen Wohnungen parallel erfolgt.
Diese Überlegung zeigt, dass diese sog. Baustellenverordnung wohl etwas unpräzise und für die Modernisierung viel zu ungenau gehalten ist. Diese Ungenauigkeit führt dazu, dass die m.E. sehr gefährlichen Arbeiten bei kleinen Wohnhäusern völlig außerhalb der Sigeko sind, jedoch bei Hotels u.ä. bereits der Austausch von Bodenbelägen zur Sigeko führt.